Dispositivgesetze

Dispositivgesetze

Dispositīvgesetze, ergänzendes, vermittelndes Recht, solche Gesetze, welche eine Bestimmung nur für den Fall enthalten, daß nicht eine den Punkt ordnende rechtsgeschäftliche Verfügung getroffen ist.


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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